Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verpakking-direct.nl
Suprepa BV
Korenbloemstraat 3
NL-6051KH MAASBRACHT (NL)
+31 (0)6-29 07 45 62
info@verpakking-direct.nl
KVK 12058885 | MwSt.-Nr. NL8147.15.874.B.01
IBAN: NL22 RABO 0113 8312 93 | BIC: RABONL2U
Dieser Bestell-Shop gilt nur für Unternehmen, die in der Handelskammer mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer registriert sind. Wir verkaufen nicht an Privatpersonen / Verbraucher.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. ANWENDBARKEIT
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Vereinbarungen und alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen von oder mit Verpakking-Direct.nl / Suprepa B.V., auch als Verpakking Direct bezeichnet.
b. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur zulässig, wenn hierzu eine Genehmigung erteilt wurde, zu der nur die Geschäftsführung von Verpakking-Direct berechtigt ist. Eine solche Klausel gilt nur für die Vereinbarung, in der sie getroffen wurde.
c. Mit dem Begriff "Kunde" ist die andere Partei von Verpakking-Direct mit Angeboten, Vereinbarungen und den daraus resultierenden Verpflichtungen gemeint.
d. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, unterliegen alle Angebote von Verpakking-Direct und die Verpflichtungen zwischen Verpakking-direct und der anderen Partei ausschließlich den nachstehenden Bedingungen.
e. Der Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gegenpartei wird ausdrücklich widersprochen.
f. Verpakking-Direct behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, ohne dass daraus resultierende Vereinbarungen getroffen werden und alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen in irgendeiner Weise beeinflusst werden. Die andere Partei wird mindestens 1 Monat vor der Änderung schriftlich informiert.
g. Jede Unwirksamkeit, Teilnichtigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt die Gültigkeit und Anwendbarkeit der anderen nicht.
2. ANGEBOTE, VERSIONEN
a) Alle Angebote von Verpakking-direct mit den darin angegebenen Preisen sind dreißig Tage oder länger oder kürzer als die darin angegebenen Preise gültig und sind stets völlig unverbindlich. Sie können von Verpakking-Direct innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Annahme widerrufen werden.
b. Verpakking-Direct ist - auch wenn es ein Angebot gemacht hat - nur dann gebunden, wenn es eine Bestellung schriftlich, per E-Mail, SMS oder einer ähnlichen Mitteilung angenommen oder tatsächlich ausgeführt hat.
3. PREISE
a) Angegebene oder vereinbarte Preise gelten für die Lieferung von der Firma Verpakking-Direct und beinhalten Verpackungskosten und exklusive Umsatzsteuer.
b. Die Preise basieren auf Faktoren, die zum Zeitpunkt der Spezifikation oder des Vertragsabschlusses gelten, einschließlich Löhnen, Sozial- und Steuergebühren, Abgaben, Versicherungsprämien, Rohmaterial- und Materialpreisen, Einfuhrzöllen und Frachtkosten sowie Wechselkursen zum oder zum Euro. Sollten sich nach der Lieferung oder dem Abschluss des Vertrages und der Lieferung Änderungen dieser preisbestimmenden Faktoren ergeben, so dass dies zu einer Erhöhung des Verpakking Directs-Preises führt, ist Verpakking-Direct berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen und diese Preiserhöhung gegenüber dem Kunden zu erhöhen. Rechnungsstellung, auch wenn die Anschaffungskostenerhöhung bereits bei Vertragsschluss vorhersehbar war.
4. LIEFERUNG UND RISIKO
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die von Verpakking-Direct angegebenen Lieferzeiten niemals als Fristen. Wenn die angegebenen Lieferfristen überschritten werden, kommt die Verpakking Direct zunächst per Einschreiben in Verzug. Verlangt Verpakking-Direct zur Abwicklung des Vertrags Daten oder Hilfsmittel, die vom Kunden oder im Auftrag des Kunden zur Verfügung gestellt werden müssen, beginnen die Lieferfristen an dem Tag, an dem alle erforderlichen Daten oder Hilfsmittel im Besitz von Verpakking-Direct sind.
b. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung befindet sich die Ware auf Gefahr des Käufers und auf seine Rechnung für alle direkten und indirekten Schäden, die an und / oder durch die Ware für ihn und / oder Dritte entstehen können. Für die Zwecke dieser Bestimmung ist unter dem Zeitpunkt der Lieferung auch der Tag der Lieferung in Artikel 5 Buchstabe b zu verstehen.
5. VERPFLICHTUNG ZUR EINGABE
Der Käufer ist verpflichtet, die von Verpakking-Direct für die Erbringung der Leistung erforderliche Zusammenarbeit zu erbringen, einschließlich der Verpflichtung zum Kauf der gekauften Ware.
b. Die Lieferung gilt als verweigert, wenn einem Kunden bestellte Ware zur Lieferung angeboten wurde, die Lieferung jedoch nicht möglich war. Der Tag, an dem die Abholung verweigert wird, gilt als der Tag der Lieferung.
c. Im Falle einer Ablehnung des Kaufs schuldet der Kunde Verpakking-Direct eine Entschädigung in Höhe des Kaufpreises der Ware, für die die Lieferung abgelehnt wurde, ab dem Tag der Lieferung um die gesetzlichen Zinsen auf diesen Betrag.
6. TOLERANZEN
In Bezug auf die vereinbarten Spezifikationen sind die folgenden Abweichungen nach oben und nach unten zulässig. Für die Bewertung gilt der Durchschnitt der Gesamtmenge, die in (1) Typ, Qualität, Farbe und Design geliefert wird, als Maßstab.
a) Farbliche Abweichungen im Farbdruck sind keine Ablehnungsgründe.
b. In Bezug auf die Menge gilt Verpakking Direct als ordnungsgemäß, wenn die Abweichungen in der Menge nicht übersteigen:
20% über oder unter der angegebenen Menge für Bestellungen bis 250 kg.
10% über oder unter der angegebenen Menge für Bestellungen von 250 bis einschließlich 5000 kg.
5% über oder unter der angegebenen Menge für Bestellungen über 5000 kg.
Pro Bestellung ist eine (1) Bestellung in einem (1) Format und einer (1) Qualität gemeint. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der tatsächlich gelieferten Menge.
c. Bei den Dicken kann die zulässige Abweichung von der Einzelmessung um 10% erhöht oder unterschritten werden.
d. In Bezug auf die Abmessungen kann die zulässige Abweichung sowohl in der Länge als auch in der Breite 5% betragen.
7. WERBUNG
a) Die Prüfung der Menge und des äußeren Zustands der gelieferten Ware liegt beim Kunden. Wenn er sich nicht so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der gelieferten Ware schriftlich beschwert, gilt die gelieferte Ware in Bezug auf Menge und Aussehen als korrekt.
b. Andere Beanstandungen müssen vom Kunden innerhalb von acht Tagen nach Lieferung der Ware schriftlich beim Verpakking-Direct eingereicht werden.
c. Wenn die Waren ganz oder teilweise verarbeitet und / oder weiterverkauft werden, gelten sie als genehmigt und die Haftung von Verpakking-direct ist abgelaufen.
d. Reklamationen über Rechnungen müssen innerhalb von acht Tagen nach Versand der Rechnungen schriftlich eingereicht werden.
8. DRUCKEN
Bei neuen oder geänderten Drucken bietet Verpakking-Direct einen Nachweis zur Genehmigung an, es sei denn, fertig gedruckte Dokumente werden vom Kunden oder in dessen Auftrag geliefert. Wenn dies nicht innerhalb einer (1) Woche nach dem Datum beantwortet wird, gilt der übermittelte Nachweis als genehmigt. Verpakking-Direct haftet niemals für Fehler oder Mängel in gedruckten Materialien oder Arbeitszeichnungen oder Filmen, die vom Kunden oder in dessen Auftrag geliefert werden. Alle angebotenen Preise beziehen sich ausschließlich auf die Kosten für die Druckvorstufe.
Alle Plastiktüten oder Tuben, Folien und Verpackungsbänder werden nach dem Flexodruckverfahren bedruckt. Geringfügige Abweichungen können daher nicht zu einer Haftung von Verpakking-Direct führen. Die Kunden müssen Verpakking-Direct für alle Folgen etwaiger Verletzungen von Rechten Dritter durch vom Kunden gelieferte Entwürfe, Zeichnungen, Entwürfe usw. entschädigen. Der in diesem Artikel erwähnte Artikel gilt auch für das Bedrucken von Wellpappe, Kartonagen und allen anderen zu bedruckenden Materialien.
9. ARBEITSKOSTEN
Müssen bei der Herstellung von Verpackungsmaterialien Schnittkosten entstehen, werden diese gesondert berechnet. Diese Kosten sind niemals in unseren Preisen enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
10. ZAHLUNG
a) Bei Lieferung von Waren in Teilen kann jedes Teil separat von Verpakking-Direct in Rechnung gestellt werden.
b. Die Zahlung muss bei Lieferung der Ware oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum bei der Geschäftsstelle von Verpakking-Direct oder durch Überweisung auf ein angegebenes Bank- oder Girokonto von Verpakking-Direct erfolgen.
c. Bei Zahlung innerhalb von acht Tagen kann die berechnete Kreditlimitierung abgezogen werden. Dies ist nach acht Tagen nicht zulässig.
d. Ein Einspruch gegen die Schuldenregelung ist nicht zulässig.
e. Zahlt der Kunde nicht innerhalb der Zahlungsfrist, ist Verpakking-Direct berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 1,5% pro Monat zu berechnen, wobei ein Teil eines Monats unbeschadet seiner weiteren Rechte als voller Monat betrachtet wird. .
f. Alle außergerichtlichen Inkassokosten, die Verpakking-Direct zur Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Diese Kosten werden gemäß der von der niederländischen Rechtsanwaltskammer mitgeteilten Gebührensumme mit einem Mindestbetrag von € 150,00 pro nicht gezahlter Rechnung berechnet, unbeschadet des Rechts von Verpakking Direct, höhere tatsächliche außergerichtliche Inkassokosten zu fordern.
g. Wenn Verpakking-Direct mit zwei oder mehr Kunden, natürlichen oder juristischen Personen, einen Vertrag abschließt, haftet jeder von ihnen gesamtschuldnerisch für die vollständige Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen.
h. Verpakking-Direct ist jederzeit berechtigt, Vorauszahlung oder Nachnahme zu verlangen oder ausreichende Sicherheit für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden ohne Angabe von Gründen vom Kunden zu verlangen.
ich Zahlungen des Kunden dienen zunächst zur Begleichung der geschuldeten Kosten und Zinsen und dann zur Begleichung der ältesten offenen Rechnung, auch wenn eine andere Anweisung in der Zahlung enthalten ist.
j) Die Werbung setzt die Zahlungsverpflichtungen des Kunden nicht aus.
k. Alle gesetzlichen Ansprüche von Verpakking-Direct gegen die andere Partei verjähren erst nach 20 Jahren.
11. FAILLISEMENT ETC.
Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus der mit Verpakking-Direct geschlossenen Vereinbarung, im Falle seiner Insolvenz, Zahlungseinstellung oder Aussetzung der Verwahrung oder der Suspendierung oder Liquidation seines Unternehmens nicht ordnungsgemäß, nicht rechtzeitig nachkommt Der Kunde überträgt sein Geschäft an Dritte, schließt eine Gläubigervereinbarung ab, sieht seine Bankkredit annulliert, die Ausführung seiner Zahlungsaufträge wird von der Bank ausgesetzt oder seine oder ihre fällige Pfändung wird dem Kunden als rechtmäßig in Verzug geraten und Verpakking-Direct unterstellt Wahlrecht ohne Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz und unbeschadet der weiteren Rechte von Verpakking-Direct, ohne dass es einer Inverzugsetzung oder eines gerichtlichen Eingriffs bedarf, die vollständige oder teilweise Kündigung des Vertrags, die Aufhebung des Vertrags oder die Aussetzung des Vertrags. In diesem Fall werden alle Forderungen von Verpakking-Direct an den Kunden sofort fällig, und Verpakking-Direct ist berechtigt, die gesamten fälligen Beträge sofort fällig zu stellen.
12. EIGENTUM RESERVIERUNG
a) Alle von Verpakking-direct gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen - einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten - im Rahmen von Vereinbarungen über die Lieferung von Waren und die Erbringung damit zusammenhängender Arbeiten in ihrem Eigentum. Bis zur vollständigen Bezahlung oder Zahlung ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder das Eigentum zu übertragen. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im Rahmen seines normalen Geschäftsverkehrs bestimmungsgemäß zu verwenden. Solange keine vollständige Zahlung geleistet wurde und der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder von Verpakking-Direct Grund zu der Befürchtung besteht, dass der Käufer mit der Zahlung in Verzug ist, kann er die gelieferte Ware ohne vorherige Inverzugsetzung unverzüglich zurückfordern. Der Käufer ermächtigt sie, seine Räumlichkeiten und Gebäude zu betreten. Die Vereinbarung kann von der Verpakking-Direct unbeschadet ihres Rechts auf Ersatz von Kosten, Schäden und Zinsen ohne gerichtliche Intervention aufgelöst werden.
b. Im Falle der Verarbeitung, Verarbeitung oder Vermischung der gelieferten Ware durch oder für oder mit dem Kunden erwirbt Verpakking-Direct das Miteigentum an der neu erstellten Ware und / oder an der mit der gelieferten Ware zusammengebauten Ware, beispielsweise zum Rechnungswert der ursprünglich gelieferten Ware. Geschäft.
Sofern für dieses Miteigentum noch eine Lieferung erforderlich ist, erfolgt die Lieferung bei Vertragsschluss.
c. Die Gefahr für die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gemäß Absatz a dieses Artikels liegt nach der Lieferung beim Kunden. Diese Person ist verpflichtet, die betreffende Ware ausreichend zu versichern, auf jeden Fall gegen Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen seinen Versicherer aus der in diesem Absatz genannten Versicherung an Dritte oder als Sicherheit im weitesten Sinne an Dritte abzutreten. Ausschüttungen für Schäden und Verlust der in diesem Artikel genannten Waren ersetzen die betreffenden Waren.
d. Der Käufer ist verpflichtet, jede Person, die von der Verpakking-Direct gelieferte Ware vorbehaltlich des Eigentumsrechts der Verpakking-Direct, oder im Falle der Verwaltung oder Konkurs des Käufers selbst, seinem Kurator oder Empfänger unverzüglich schriftlich mitzuteilen Eine Kopie davon an Verpakking-Direct, der Verpakking-Direct-Inhaber der gelieferten Ware, bleibt hiervon unberührt, wenn eine sofort fällige und zu zahlende Geldstrafe in Höhe von € 5.000,00 oder, falls höher, der ursprüngliche Rechnungsbetrag der Ware fällig wird. Die Strafe gilt zusätzlich zu einer etwaigen Ersatzpflicht.
13. HAFTUNG
a. Verpakking-Direkt Haftung für Kunden erlittenen Schaden infolge einen Mangel in der Erfüllung seiner Verpflichtung, wenn und soweit diese Haftung durch seine Versicherung gedeckt ist, auf den Betrag von der Versicherung ausgezahlt.
b. Wenn der Versicherer aus irgendeinem Grund nicht bezahlt, ist die Haftung auf den Rechnungsbetrag ohne B.T.W. begrenzt.
c. Abweichend von Absatz a und Absatz b dieses Kapitels übernimmt Verpakking-DirektHaftung für mittelbare Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns oder Folgeschäden, Schäden für die Überschreitung der Lieferfrist wegen der veränderten Umstände und Schäden aufgrund unzureichender Zusammenarbeit, Informationen oder Materialien Kunde
d. Jedes Recht auf Schadenersatz gegen den Kunden erlischt Verpakking-Direkt bei unsachgemäßer Verwendung der Ware oder wenn der Kunde die Ware Aktivitäten getragen hatte durch Dritte.
e. Im Falle einer unerlaubten Handlung des Lieferanten oder seiner Untergebenen haftet Verpakking-Direct nur für den Ersatz von Schäden, die durch Tod oder Körperverletzung entstanden sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf € 450.000,00 begrenzt.
f. Verpackung Direkt haftet nicht für Verletzung von Patenten, Lizenzen oder sonstiger Rechten Dritter durch die Verwendung von Daten, die von oder im Namen der anderen Partei für die Durchführung des Vertrages zur Verfügung gestellt werden.
g. Verpakking-Direct haftet nicht, wenn der Mangel auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Die Einschränkungen in diesem Artikel gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Verpakking-Direct beruht.
h. Verpakking-Direct übernimmt keine Haftung für das fehlerhafte Erreichen einer Nachricht. Unter Nachricht wird jede Nachricht verstanden, die von Verpakking-direct gesendet wird, insbesondere jedoch E-Mail, SMS oder andere Kommunikationsmittel.
14. VERSTÄNDNIS
Verpakking-Direct haftet gegenüber Dritten niemals für Schäden, die während der Ausführung des Vertrags, für den diese Bedingungen gelten, entstehen, als gegenüber dem Kunden. Kunde stellt Verpackungs-Direct gegen weitergehende Haftung und wird von Drittanbietern in seinen Vereinbarungen sein, soweit möglich, eine ähnliche Entlastung für die Zwecke der Verpackungs-Direct-Klauseln.
15. FORCE MAJEURE
a) Während höherer Gewalt sind die Lieferungs- und Zahlungsverpflichtungen von Verpakking-Direct ausgesetzt. Wenn der Zeitraum, in dem die Erfüllung der Verpflichtungen durch direkte Verpackung nicht möglich ist, länger als drei Monate dauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention, ohne Verpflichtung zu kündigen, um Entschädigung zu zahlen.
b. Wenn Packing-Direct zu dem Zeitpunkt bereits die höhere Gewalt teilweise seine Verpflichtungen erfüllt oder nur teilweise seine Verpflichtungen erfüllen, ist berechtigt, bereits gelieferte oder das zu liefernde Teil gesondert in Rechnung zu stellen und Käufer verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als ob es ist ein separater Vertrag.
c. Höhere Gewalt im Sinne dieses Artikels sind Umstände, die die Erfüllung der Verpflichtung verhindern und nicht dem Verkäufer zuzurechnen sind. Im Folgenden wird unter anderem sein
Inbegriffen: Verpackung für-Direct oder Dritte verwendet Packing-Direct oder Lieferanten: Feuer, Streik oder Aussperrung, übermäßige Fehlzeiten des Personals, Transportschwierigkeiten, schwere Betriebsstörungen; Flut, Krieg, Aufruhr oder Aufstand, Mobilisierung; nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Ausführung von Aufträgen durch Unterauftragnehmer; Regierung Maßnahmen, um die Durchführung von Aufträgen ermöglicht verboten ist oder verboten, signifikante Veränderungen der Wechselkurse, Energiekrise, abnorme Preissteigerungen von Rohstoffen und Energie, die alle unabhängig von der Möglichkeit, dass diese Bedingungen auftreten würde, war bereits absehbar zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kam
16. ANWENDBARES RECHT
Verträge und / oder Verpflichtungen zwischen Verpakking-direct und der anderen Partei unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. Bei der Auslegung des Textes dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der wörtliche Text maßgebend. Bei unterschiedlichen Auslegungen über den wörtlichen Text gilt die obige Interpretation, da sie nach niederländischen sozialen Meinungen für genau erachtet wird.
17. ANWENDBARER RICHTER
Streitigkeiten aus diesen Bedingungen entstehen, und / oder die Rechte und Pflichten der in Vereinbarungen beteiligten Parteien, auf die diese Bedingungen gelten, so fordert der Präsident des Gerichts ausschließlich vom Gericht Dordrecht und in dringenden Fällen geklärt werden.